IMMOBILIENVERWALTUNG

Kriterien für die Auswahl eines Verwalters für Mietwohnungen

» Kann der Anbieter Referenzen über die Verwaltung von fremden Mietwohnungen anbieten?
» Werden die eingehenden Mietzahlungen auf ein Treuhandkonto des Eigentümers überwiesen und damit vom Vermögen des Verwalters getrennt verwaltet?
» Kann der Verwalter eine ausreichende Büroorganisation nachweisen?
» Ist der Verwalter hauptberuflich tätig?
» Ist der Verwalter jederzeit erreichbar?
» Gibt es ein schriftliches Vertragsangebot?
» Kann über den Verwalter eine positive Bankauskunft beschafft werden?
» Gibt es eine Leistungsbeschreibung?
» Liegt die Vergütung pro Einheit zwischen 18 bis 26 € monatlich - je nach Größe der Anlage?
» Ist die Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Mieter wirksam sichergestellt?
» Überwacht der Verwalter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnungen durch regelmäßige Besichtigungen?
» Können die Mitarbeiter des Verwalters eine Berufsausbildung und fundierte rechtliche Kenntnisse nachweisen?
» Enthält der Verwaltervertrag ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund?
» Hat der Verwalter eine angemessene Betriebs- und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung?
» Erfüllt der Verwalter seine Aufgaben selbst und wird deshalb die Übertragung der Verwaltungstätigkeit auf Dritte (gemeint sind hier nicht die Mitarbeiter des Verwalters) ausgeschlossen?
» Ist im Verwaltervertrag eine angemessene Verjährungsfrist vorgesehen?
» Enthält der Verwaltervertrag keinen Ausschluß für Verschulden über leichte Fahrlässigkeit hinaus?
» Garantiert der Verwalter nach dem Vertrag, die Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Mietverwaltung spätestens im ersten Halbjahr des folgenden Wirtschaftsjahres?
» Gehört zur Leistung des Verwalters auch die außer- oder gerichtliche, fristwahrende Geltendmachung von Ansprüchen gegen Mieter sowie die Vollstreckung?
» Entspricht das EDV-Abrechnungsschema des Verwalters den gesetzlichen Vorgaben?
» Steht dem Eigentümer beim Verkauf des Objekts ein Sonderkündigungsrecht zu?
» Ist in der Grundleistung eine Objektbegehung einmal jährlich vorgesehen?
» Werden der Abschluß und die Überwachung von Verträgen mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal im Rahmen des Vertrags ohne zusätzliches Entgelt übernommen?
» Sorgt der Verwalter für die Abnahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen?
» Hat der Eigentümer das Recht auf jederzeitige Einsicht in die Verwaltungsunterlagen?
» Stellt der Verwalter sicher, daß bei der Übergabe einer Wohnung ordnungsgemäße Protokolle erstellt werden?