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Kann der Anbieter Referenzen über
die Verwaltung von fremden Mietwohnungen anbieten? |
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Werden die eingehenden Mietzahlungen
auf ein Treuhandkonto des Eigentümers überwiesen und damit
vom Vermögen des Verwalters getrennt verwaltet? |
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Kann der Verwalter eine ausreichende
Büroorganisation nachweisen? |
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Ist der Verwalter hauptberuflich
tätig? |
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Ist der Verwalter jederzeit erreichbar? |
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Gibt es ein schriftliches Vertragsangebot? |
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Kann über den Verwalter eine
positive Bankauskunft beschafft werden? |
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Gibt es eine Leistungsbeschreibung? |
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Liegt die Vergütung pro Einheit
zwischen 18 bis 26 € monatlich - je nach Größe der
Anlage? |
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Ist die Überwachung der Zahlungsverpflichtungen
der Mieter wirksam sichergestellt? |
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Überwacht der Verwalter den
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnungen durch regelmäßige
Besichtigungen? |
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Können die Mitarbeiter des
Verwalters eine Berufsausbildung und fundierte rechtliche Kenntnisse
nachweisen? |
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Enthält der Verwaltervertrag
ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund? |
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Hat der Verwalter eine angemessene
Betriebs- und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung? |
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Erfüllt der Verwalter seine
Aufgaben selbst und wird deshalb die Übertragung der Verwaltungstätigkeit
auf Dritte (gemeint sind hier nicht die Mitarbeiter des Verwalters)
ausgeschlossen? |
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Ist im Verwaltervertrag eine angemessene
Verjährungsfrist vorgesehen? |
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Enthält der Verwaltervertrag
keinen Ausschluß für Verschulden über leichte Fahrlässigkeit
hinaus? |
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Garantiert der Verwalter nach dem
Vertrag, die Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der
Mietverwaltung spätestens im ersten Halbjahr des folgenden Wirtschaftsjahres? |
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Gehört zur Leistung des Verwalters
auch die außer- oder gerichtliche, fristwahrende Geltendmachung
von Ansprüchen gegen Mieter sowie die Vollstreckung? |
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Entspricht das EDV-Abrechnungsschema
des Verwalters den gesetzlichen Vorgaben? |
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Steht dem Eigentümer beim
Verkauf des Objekts ein Sonderkündigungsrecht zu? |
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Ist in der Grundleistung eine Objektbegehung
einmal jährlich vorgesehen? |
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Werden der Abschluß und die Überwachung
von Verträgen mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal
im Rahmen des Vertrags ohne zusätzliches Entgelt übernommen? |
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Sorgt der Verwalter für die
Abnahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen? |
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Hat der Eigentümer das Recht
auf jederzeitige Einsicht in die Verwaltungsunterlagen? |
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Stellt der Verwalter sicher, daß bei
der Übergabe einer Wohnung ordnungsgemäße Protokolle
erstellt werden? |