IMMOBILIENVERWALTUNG

Kriterien für die Auswahl eines Wohnungseigentum-Verwalters (WEG-Verwalters)

Heutzutage kann sich jeder "WEG-Verwalter" nennen. Die folgenden Kriterien sollen Ihnen helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen, und Fehler bei der Auswahl des Verwalters zu vermeiden.

» Können die Beiräte der Referenzobjekte positiv über die Zusammenarbeit mit dem Verwalter berichten?
» Kann der Anbieter Referenzen über die Verwaltung von mindestens drei Wohnungseigentümergemeinschaften anbieten?
» Kann der Verwalter eine ausreichende Büroorganisation nachweisen?
» Ist der Verwalter hauptberuflich tätig?
» Ist der Verwalter jederzeit erreichbar?
» Gibt es ein schriftliches Vertragsangebot?
» Kann über den Verwalter eine positive Bankauskunft beschafft werden?
» Gibt es eine Leistungsbeschreibung?
» Liegt die Vergütung pro Einheit zwischen 18,00 bis 26,00 € monatlich - je nach Größe der Anlage?
» Sind die Kernaufgaben in der Verwaltervergütung enthalten oder wird zwischen Grund-, Zusatz- und sonstigen Leistungen unterschieden?
» Werden die Kosten für Sonderaufgaben festgelegt?
» Können die Mitarbeiter des Verwalters eine Berufsausbildung und fundierte rechtliche Kenntnisse nachweisen?
» Enthält der Verwaltervertrag ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund?
» Erfüllt der Verwalter seine Aufgaben selbst und wird deshalb die Übertragung der Verwaltungstätigkeit auf Dritte (gemeint sind hier nicht die Mitarbeiter des Verwalters) ausgeschlossen?
» Enthält der Verwaltervertrag keinen Ausschluß für Verschulden über leichte Fahrlässigkeit hinaus?
» Hat der Verwalter eine angemessene Betriebs- und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung?
» Ist im Verwaltervertrag eine angemessene Verjährungsfrist vorgesehen?
» Garantiert der Verwalter nach dem Vertrag, die Abrechnung spätestens im ersten Halbjahr des folgenden Wirtschaftsjahres zur Beschlußfassung vorzulegen?
» Verpflichtet sich der Verwalter im Vertrag, Wirtschaftspläne spätestens drei Monate nach Beginn des Wirtschaftsjahres vorzulegen?
» Sichert der Verwalter den Versand der Versammlungsprotokolle innerhalb von drei Wochen nach der Versammlung zu?
» Ist in der Grundleistung eine Objektbegehung einmal jährlich vorgesehen?
» Entspricht das EDV-Abrechnungsschema des Verwalters den gesetzlichen Vorgaben?
» Sorgt der Verwalter für die Abnahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen?
» Stellt der Verwalter sicher, daß das Vermögen der Gemeinschaft von seinem Vermögen getrennt gehalten wird und zwar so, daß das Vermögen der Gemeinschaft beim Konkurs der Verwalters sicher ist?
» Werden der Abschluß und die Überwachung von Verträgen mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal im Rahmen des Vertrags ohne zusätzliches Entgelt übernommen?
» Hat jeder Miteigentümer das Recht auf jederzeitige Einsicht in die Verwaltungsunterlagen?
» Informiert der Verwalter die Beiräte und die Eigentümer über rechtliche Entwicklungen und berücksichtigt er diese bei der laufenden Verwaltungsarbeit?
» Bildet sich der Verwalter regelmäßig weiter und kann er das nachweisen?