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Können die Beiräte der
Referenzobjekte positiv über die Zusammenarbeit mit dem Verwalter
berichten? |
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Kann der Anbieter Referenzen über
die Verwaltung von mindestens drei Wohnungseigentümergemeinschaften
anbieten? |
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Kann der Verwalter eine ausreichende
Büroorganisation nachweisen? |
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Ist der Verwalter hauptberuflich
tätig? |
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Ist der Verwalter jederzeit erreichbar? |
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Gibt es ein schriftliches Vertragsangebot? |
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Kann über den Verwalter eine
positive Bankauskunft beschafft werden? |
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Gibt es eine Leistungsbeschreibung? |
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Liegt die Vergütung pro Einheit
zwischen 18,00 bis 26,00 € monatlich - je nach Größe
der Anlage? |
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Sind die Kernaufgaben in der Verwaltervergütung
enthalten oder wird zwischen Grund-, Zusatz- und sonstigen Leistungen
unterschieden? |
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Werden die Kosten für Sonderaufgaben
festgelegt? |
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Können die Mitarbeiter des
Verwalters eine Berufsausbildung und fundierte rechtliche Kenntnisse
nachweisen? |
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Enthält der Verwaltervertrag
ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund? |
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Erfüllt der Verwalter seine
Aufgaben selbst und wird deshalb die Übertragung der Verwaltungstätigkeit
auf Dritte (gemeint sind hier nicht die Mitarbeiter des Verwalters)
ausgeschlossen? |
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Enthält der Verwaltervertrag
keinen Ausschluß für Verschulden über leichte Fahrlässigkeit
hinaus? |
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Hat der Verwalter eine angemessene
Betriebs- und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung? |
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Ist im Verwaltervertrag eine angemessene
Verjährungsfrist vorgesehen? |
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Garantiert der Verwalter nach dem
Vertrag, die Abrechnung spätestens im ersten Halbjahr des folgenden
Wirtschaftsjahres zur Beschlußfassung vorzulegen? |
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Verpflichtet sich der Verwalter
im Vertrag, Wirtschaftspläne spätestens drei Monate nach
Beginn des Wirtschaftsjahres vorzulegen? |
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Sichert der Verwalter den Versand
der Versammlungsprotokolle innerhalb von drei Wochen nach der Versammlung
zu? |
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Ist in der Grundleistung eine Objektbegehung
einmal jährlich vorgesehen? |
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Entspricht das EDV-Abrechnungsschema
des Verwalters den gesetzlichen Vorgaben? |
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Sorgt der Verwalter für die
Abnahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen? |
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Stellt der Verwalter sicher, daß das
Vermögen der Gemeinschaft von seinem Vermögen getrennt
gehalten wird und zwar so, daß das Vermögen der Gemeinschaft
beim Konkurs der Verwalters sicher ist? |
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Werden der Abschluß und die Überwachung
von Verträgen mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal
im Rahmen des Vertrags ohne zusätzliches Entgelt übernommen? |
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Hat jeder Miteigentümer das
Recht auf jederzeitige Einsicht in die Verwaltungsunterlagen? |
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Informiert der Verwalter die Beiräte
und die Eigentümer über rechtliche Entwicklungen und berücksichtigt
er diese bei der laufenden Verwaltungsarbeit? |
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Bildet sich der Verwalter regelmäßig
weiter und kann er das nachweisen? |